Huppertz Automobile Team

unsere AGB'S


Allgemeine Geschäftsbestimmungen & Garantiebestimmungen

Beim Kauf eines fabrikneuen Fahrzeugs gilt:
Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen.

Die Verkaufsangestellten sind nur bei schriftlicher Ermächtigung zur Annahme von Zahlungen befugt. An eine Fahrzeugbestellung ist der Kunde 4 Wochen lang gebunden.

Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstandes innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausgeführt ist.

Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich bei allen Fahrzeugen um EG-Importe mit 12 Monaten Werkstattgarantie.

Zahlungsbedingungen:
Bar bei Abholung oder Vorabüberweisung. Ändert sich nach Vertragsabschluß die gesetzliche Mehrwertsteuer, so erhöht sich der Verkaufspreis entsprechend.

Bis zur Tilgung des gesamten Kaufpreises usw. bleibt das Fahrzeug Eigentum der Firma HAT Schöffengrund.

Finanzierungen:
Sollten bei einer Fahrzeugfinanzierung Unterlagen zur Bearbeitung fehlen, so sind diese unverzüglich vom Kunden nachzureichen, auch wenn diese Unterlagen erst nach Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden notwendig werden sollten.

Der Firma HAT steht es frei, das Fahrzeug bis zur Einreichung der fehlenden Unterlagen als Sicherheit zu nehmen. Zu diesem Zweck muss das Fahrzeug durch den Kunden in den Besitz der Firma HAT gebracht werden. Geschieht dies nach Aufforderung nicht binnen 7 Tagen, so kann das Fahrzeug durch die Firma HAT auf Kosten des Kunden überführt werden.

Sollten alle notwendigen Unterlagen nicht bis spätestens 14 Tage nach Fahrzeugübergabe eingereicht werden, kann das Fahrzeug von der Firma HAT erneut veräußert werden. Die Differenz des Neukaufpreises zu dem erzielten Preis ist vom Kunden zu tragen.

Die Fa. HAT gibt dem Käufer eines fabrikneuen Fahrzeuges unter Ausschluss jeder anderen Gewährleistung folgende Garantie:
1. Wir gewährleisten über den Verkäufer ( Händler ) eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit. Die Gewährleistung beläuft sich auf 12 Monate ab Übergabe an den Erstkäufer.

2. Der Käufer hat Anspruch auf die Beseitigung von Fehlern
( Nachbesserung ). Für die Abwicklung gilt folgendes:
a)Im Schadensfall liefert der Kunde das Fahrzeug auf eigene Kosten an.
b)Der Käufer muss die Ansprüche beim Verkäufer geltend machen. Das ordnungsgemäß ausgefüllte Garantieheft ist unter Angabe der Type und Fahrgestellnummer vorzulegen. Der Käufer hat Fehler unverzüglich nach deren Feststellung beim Verkäufer schriftlich anzuzeigen, oder von ihm aufnehmen zu lassen. Eventuelle Nebenkosten, die zur Nachbesserung notwendig werden sollten, sind so niedrig wie möglich zu halten.
c) Nachbesserungen werden nach den technischen Erfordernissen durch Ersatz oder Instandsetzung fehlerhafter Teile vorgenommen. Die ersetzten Teile gehen in das Eigentum von HAT über.
d) Der Austausch eines Teiles oder Aggregats im Zuge der Gewährleistungsarbeiten verlängert nicht die Dauer der Gewährleistung für das Fahrzeug.

3. Kann der Fehler trotz mehrerer Versuche nicht beseitigt werden, kann der Käufer Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung des Kaufgegenstandes besteht nicht. Weitergehende Ansprüche als die oben genannten gelten hiermit, mit Ausnahme der in § 11 Nr. 7 AGB-Gesetz genannten Fälle, als vertraglich ausgeschlossen.

4. Gewährleistungspflichten bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass:
- der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer 2 b unverzüglich angemeldet und Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat.
- der Kaufgegenstand unsachgemäß genutzt wurde (z.B. zu motorsportlichen Wettbewerben, Überladung, unsachgemäßer, nicht vorgesehener Nutzung, so genanntes Tuning etc.).
- der Kaufgegenstand in nicht vom Hersteller genehmigter Weise geändert wurde.
- der Käufer die Vorschriften zur Behandlung, Pflege und Wartung des Kaufgegenstandes nicht befolgt hat.
- die im Scheckheft ausgewiesenen Inspektionen nicht, oder durch eine andere Firma als HAT oder ein Fachhändler der entsprechenden Marke ausgeführt wurden.

5. Die Garantien beziehen sich nicht auf,
- Batterien, alle Schäden an Oberflächen von Bauteilen, verursacht durch Korrosion, ätzende Lösungsmittel oder andere chemische Flüssigkeiten, Steinschlag oder sonst von außen einwirkende Umstände,
- Alle Verschleißteile wie beispielsweise Zündkerzen, Filter, Antriebsketten oder - Riemen, Brems- und Kupplungsbeläge, Lampen, Sicherungen, Reifen, Schläuche, Gummiteile, Seilzüge, und Tachowellen.
- Fahrzeuggeräusche oder ästhetische Phänomene, welche weder die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges herabsetzen bzw. die Optik des Fahrzeuges nur geringfügig beeinflussen ( Vibration im normalen Rahmen, versteckte oder kleinere Schönheitsfehler, Alterungsschäden wie verblassende lackierte oder metallische Oberflächen).

6. Sämtliche Ansprüche wegen Fehlern verjähren mit Ablauf der Gewährleistungsfrist gemäß Ziffer 1.

7. Gerichtsstand ist Wetzlar.

8. Sollte ein oder mehrere Bestandteile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so bleiben alle anderen Teile davon unberührt. Für diese Bestandteile ist eine rechtswirksame Formulierung einzusetzen die dem ursprünglichen Bestandteil sinngemäß am nächsten kommt.



Der Verkäufer übernimmt keinerlei Haftung für Tippfehler, Irrtümer und höhere Gewalt, Lieferzeit und Zwischenverkauf vorbehalten. Es gelten unsere AGB.



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35641 Schöffengrund Schwalbach

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Montag - Freitag: 9 Uhr - 18 Uhr
Dienstags ab 15 Uhr geschlossen
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Seite zuletzt geändert am: 18.04.2009, 19:59 von Administrator